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Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn

WfG Rhein-Lahn informiert:


Die Zustimmung des Bundesrates und Bundestages stehen für die weiteren Corona-Hilfen noch aus. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen aber bereits heute erste Vorbereitungen, wenn Sie antragsberechtigt sind, da die Mittel im Volumen begrenzt sind. Dieses neue Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt!

Warum empfehlen wir Ihnen bereits jetzt, sich mit dem Programm zu beschäftigen, wenn Sie antragsberechtigt sind? Antragstellung und Zuschusshöhe werden an dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und orientieren sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den Monaten Juni bis August 2020. Es gilt der Grundsatz: je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss. Für die Berechnungen benötigen Sie Unterstützung von Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, über den vss. auch die Anträge gestellt werden sollen. Nutzen Sie daher vielleicht bereits jetzt die Zeit und bereiten Sie die Unterlagen vor. Der Fördertopf ist zwar aufgrund valider Schätzungen berechnet, aber er ist eben begrenzt.

Die bereits bekannten Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie

hier