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HIlfe für Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften

Neustarthilfe: ab Mitte April 2021 auch Direktanträge für Personengesellschaften möglich.


Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Sie einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro (bzw. im Falle von Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern bis zu 30.000 Euro) beantragen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Grafik zeigt eine Übersicht über aktuelle Corona-Zuschüsse