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Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird noch mal vereinfacht und verbessert


Die wichtigsten Erneuerungen:

Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert. Antragsberechtigung gilt bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent.

Es gibt gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen. Für Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden. Für Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen.

Auch die Hilfen für Soloselbstständige werden deutlich verbessert: Neustarthilfe wird auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt und maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht

Weitere Informationen, auch zu weiteren Corona-Hilfen,  finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.