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Unterstützung durch die Bundesregierung

Bund-Länder-Beschluss: Neue Wirtschaftshilfen für Selbstständige und Unternehmen


  • Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt.
  • Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019.
  • Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Dabei gibt das Beihilferecht der Europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt.
  • Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.
  • Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.
  • Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Daher wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft.

Die Anträge sollen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Das ist die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Dadurch wird eine Infrastruktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat.